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   BVerwG, 26.05.2011 - 1 WNB 2.11   

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BVerwG, 26.05.2011 - 1 WNB 2.11 (https://dejure.org/2011,70497)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.2011 - 1 WNB 2.11 (https://dejure.org/2011,70497)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 1 WNB 2.11 (https://dejure.org/2011,70497)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 1 WNB 2.11
    Da somit von dem - maßgeblichen (vgl. Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 Rn. 2 m.w.N.) - materiellrechtlichen Standpunkt des Truppendienstgerichts aus eine Verletzung der Neutralitätspflicht des Vorgesetzten von vorneherein ausschied, konnte es die Möglichkeit einer Verletzung von Rechten des Antragstellers verneinen, ohne dass es hierdurch die aus § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO folgenden Anforderungen überspannt hätte.

    Fehler, die bei der Würdigung des materiellen Rechts, ob es eine Rechtsverletzung als möglich erscheinen lässt, unterlaufen, sind materielle Fehler, auch wenn sich diese Fehler dahingehend auswirken, dass ein Prozessurteil an Stelle eines Sachurteils ergeht (stRspr zu der parallelen Frage der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO; vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 1993 - BVerwG 4 B 206.92 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188, vom 23. Januar 1996 a.a.O., vom 28. Juli 2006 - BVerwG 7 B 56.06 - juris Rn. 2 und vom 8. Juni 2009 - BVerwG 4 BN 9.09 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 07.04.2011 - 2 WNB 2.11

    Dienstvergehen; Verhängungsverbot; Zeitablauf; Fristbeginn; Dauerdelikt

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 1 WNB 2.11
    Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 22a Abs. 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 VwGO gestellt werden (vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - BVerwG 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 = NZWehrr 2009, 258 und zuletzt vom 7. April 2011 - BVerwG 2 WNB 2.11 -).

    Eine Rechtsfrage ist auch dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich auch ohne Durchführung eines Rechtsbeschwerde- oder Revisionsverfahrens auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation und auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und der vorliegenden Literatur ohne Weiteres beantworten lässt (vgl. Beschluss vom 7. April 2011 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 1 WNB 2.11
    Die Vorschriften des § 15 Abs. 1 und 4 SG stellen mit Blick insbesondere auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit, aber auch auf die weiteren vom Antragsteller bezeichneten Grundrechte und Verfassungsprinzipien eine verfassungsmäßige Regelung dar (die Verfassungsmäßigkeit wird nicht in Zweifel gezogen von BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 531/68 - BVerfGE 28, 36 ).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 1 WNB 2.11
    Fehler, die bei der Würdigung des materiellen Rechts, ob es eine Rechtsverletzung als möglich erscheinen lässt, unterlaufen, sind materielle Fehler, auch wenn sich diese Fehler dahingehend auswirken, dass ein Prozessurteil an Stelle eines Sachurteils ergeht (stRspr zu der parallelen Frage der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO; vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 1993 - BVerwG 4 B 206.92 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188, vom 23. Januar 1996 a.a.O., vom 28. Juli 2006 - BVerwG 7 B 56.06 - juris Rn. 2 und vom 8. Juni 2009 - BVerwG 4 BN 9.09 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 01.07.2009 - 1 WNB 1.09

    Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung.

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 1 WNB 2.11
    Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 22a Abs. 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 VwGO gestellt werden (vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - BVerwG 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 = NZWehrr 2009, 258 und zuletzt vom 7. April 2011 - BVerwG 2 WNB 2.11 -).
  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 39.10

    Antragsbefugnis; subjektives Recht; Wahrnehmungszuständigkeit in hierarchischer

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 1 WNB 2.11
    Allerdings dient das gerichtliche Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung auch nach der 2. Alternative des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO ausschließlich dem individuellen, subjektiven Rechtsschutz des Soldaten; es ist kein Instrument einer objektiven Rechtskontrolle oder einer allgemeinen Aufsicht über die Bundeswehr (vgl. Beschluss vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 39.10 -).
  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 67.04

    Maßnahme; Information zur Sicherheitspolitik; politische Einflussnahme;

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 1 WNB 2.11
    Von dem Verbot des § 15 Abs. 4 SG werden Handlungen und Äußerungen eines Vorgesetzten nicht erfasst, mit denen dieser im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben dienstliche Vorgaben des Bundesministers der Verteidigung oder der von ihm beauftragten Vorgesetzten innerhalb der von der Verfassung und den Gesetzen gezogenen Grenzen umsetzt (vgl. Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 67.04 - BVerwGE 123, 165 = Buchholz 236.1 § 15 SG Nr. 2 = NZWehrr 2005, 168).
  • BVerwG, 08.06.2009 - 4 BN 9.09

    Darlegung des Verkennens des § 47 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO )

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 1 WNB 2.11
    Fehler, die bei der Würdigung des materiellen Rechts, ob es eine Rechtsverletzung als möglich erscheinen lässt, unterlaufen, sind materielle Fehler, auch wenn sich diese Fehler dahingehend auswirken, dass ein Prozessurteil an Stelle eines Sachurteils ergeht (stRspr zu der parallelen Frage der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO; vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 1993 - BVerwG 4 B 206.92 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188, vom 23. Januar 1996 a.a.O., vom 28. Juli 2006 - BVerwG 7 B 56.06 - juris Rn. 2 und vom 8. Juni 2009 - BVerwG 4 BN 9.09 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 28.07.2006 - 7 B 56.06

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Wertausgleich

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 1 WNB 2.11
    Fehler, die bei der Würdigung des materiellen Rechts, ob es eine Rechtsverletzung als möglich erscheinen lässt, unterlaufen, sind materielle Fehler, auch wenn sich diese Fehler dahingehend auswirken, dass ein Prozessurteil an Stelle eines Sachurteils ergeht (stRspr zu der parallelen Frage der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO; vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 1993 - BVerwG 4 B 206.92 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188, vom 23. Januar 1996 a.a.O., vom 28. Juli 2006 - BVerwG 7 B 56.06 - juris Rn. 2 und vom 8. Juni 2009 - BVerwG 4 BN 9.09 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 30.11.2009 - 1 WNB 2.09

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Durchentscheidung; Fristbeginn;

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2011 - 1 WNB 2.11
    Wird nämlich eine Klage oder ein Rechtsmittel fehlerhaft als unzulässig verworfen, obwohl das Gericht durch Sachurteil hätte entscheiden müssen, liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich ein Verfahrensmangel vor (vgl. Beschluss vom 30. November 2009 - BVerwG 1 WNB 2.09 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 1 Rn. 4 = NZWehrr 2010, 125, m.w.N).
  • BVerwG, 11.11.2010 - 1 WNB 6.10

    Nichtzulassungsbeschwerde; nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts;

  • BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89

    Wehrrecht - Ethische Grundlagen der Verteidigung - Anfechtbare Maßnahme

  • BVerwG, 17.12.1975 - I WB 112.74
  • BVerwG, 29.05.1973 - I WB 23.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.07.2016 - 2 WNB 1.16

    Belehrung eines Soldaten über sein Beschwerderecht bei gleichzeitiger Vorlage der

    Sie lässt sich nämlich auf der Grundlage des Gesetzeswortlautes der §§ 6 und 7 Abs. 2 WBO mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung ohne Weiteres und eindeutig beantworten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Mai 2011 - 1 WNB 2.11 - Rn. 4 und vom 11. April 2016 - 3 B 22.15 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.09.2013 - 1 WNB 3.13

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache gem. § 22a

    Eine Rechtsfrage ist dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich auch ohne Durchführung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation und auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und der vorliegenden Literatur ohne Weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 26. Mai 2011 - BVerwG 1 WNB 2.11 - Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.06.2014 - 1 WNB 1.14

    Anforderungen an die Geltendmachung einer grundsätzlichen Bedeutung der

    Eine Rechtsfrage ist dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich auch ohne Durchführung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation und auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und der vorliegenden Literatur ohne Weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 26. Mai 2011 - BVerwG 1 WNB 2.11 - Rn. 2 m.w.N.).
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